Wir nehmen Barrierefreiheit ernst

Barrierefreiheitserklärung

 

Die Landesinnung der Rauchfangkehrer für Niederösterreich ist bemüht, die Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.rauchfangkehrer.org

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unsere über externe Hostingprovider (Youtube) eingebundene Videos verfügen über keine Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Somit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt.

Für manche Bildelemente der Website fehlen Textalternativen. Somit kann das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Non-text Inhalte) nicht erfüllt werden.

Manche Elemente (zum Beispiel Button "Intern" in der Kopfzeile) entsprechen nicht den Anforderungen der WCAG 1.4.3 (Kontrast Minimum).

PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Sie sind nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit sind die WCAG Erfolgskriterien 1.3.5 (Identifizierung, Eingabe, Zweck) sowie 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.

Es ist nicht immer ersichtlich, wo der Tastaturfokus liegt (zum Beispiel: auf der Seite "Betriebe finden" und Button "Intern" in der Kopfzeile). Das WCAG-Erfolgskriterium 2.4.7 kann daher nicht ausreichend erfüllt werden.

Das WCAG 2.4.6 wird nicht erfüllt, weil zum einen das Label bei der Betriebssuche fehlt und die eingebetteten Überschriften ( zum Beispiel: Startseite - "Ihr Rauchfangkehrer" über "Schutz für die Menschen. Sicherheit für die Menschen." ).

 

Wir planen, im Rahmen der nächsten Entwicklungszyklen, einige der nicht barrierefreien Inhalte zu überarbeiten.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 17.11.2020 erstellt. An diesem Tag wurden einige Selbttests und Online-Prüftools eingesetzt, um die Website zu prüfen. Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA im Dezember 2020. Überprüft wurden die Startseite, Qualität, Service, Aktuelles, eine Nachrichtenseite sowie der Standortfinder.

Feebdack und Rückfragen

Die Landesinnung der Rauchfangkehrer für Niederösterreichlegt großen Wert auf laufende Anpassungen und Optimierungen seiner Website. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern - Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen - so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail an: rauchfangkehrer@wknoe.at mitzuteilen.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren